Weiterfinanzierung der Koordination der Patientenvertretung nach § 140f SGB V und Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung
Sehr geehrter Herr Bundesgesundheitsminister,
die Stärkung der Rechte von Patientinnen und Patienten sowie die Verbesserung der Bedingungen der Patientenvertretung werden im aktuellen Koalitionsvertrag als Ziele für die laufende Legislatur genannt. Dies begrüßen wir ausdrücklich und haben dies sehr positiv aufgenommen.
Umso mehr hat uns die Entscheidung überrascht, die Finanzierung der organisierten Patientenvertretung auf Bundesebene durch die BAG SELBSTHILFE einzustellen. Die Patientenorganisationen nach § 140f SGB V leisten seit fast 20 Jahren eine umfassende Vertretung von Patientenbelangen in zahlreichen Gremien des Gesundheitswesens. Hierfür müssen sie gesetzlich vorgegeben Patientenvertreterinnen und -vertreter z.B. für den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) benennen. Die für diese Beteiligung unerlässliche Koordination und Durchführung ist mit einem erheblichen Zeitaufwand verbunden und muss entsprechend auch finanziert werden.
Die Arbeit, die von der Koordinierungsstelle für alle Patientenorganisationen vor allem im G-BA und an anderen Stellen geleistet wird, ist für uns, die Allianz Chronischer Seltener Erkrankungen (ACHSE) e.V. und viele andere Organisationen der Patientenbeteiligung essentiell. Ohne die Arbeit der Koordinierungsstelle ist die Umsetzung der Patientenbeteiligung insgesamt gefährdet.
Daher fordern wir eine stabile Refinanzierung der Arbeit der Koordinierungsstelle für die Umsetzung der Patientenbeteiligung auf Bundesebene.
Wir möchten aktiv an einer Weiterentwicklung der Patientenbeteiligung mitwirken und bieten Ihnen deshalb unsere Unterstützung an.
Mit freundlichen Grüßen
Geske Wehr (Vorsitzende der ACHSE) und Mirjam Mann (Geschäftsführerin ACHSE)
PS: Dieser Brief geht in Kopie an die gesundheitspolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen.
Mirjam Mann, LL.M.
Geschäftsführerin
+49-30-33 00 708-0
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