Satzungsgemäße Voraussetzungen, die Mitglieder erfüllen müssen.

Mitglied kann jeder Verein werden, der:

  • eine Seltene Erkrankung vertritt, d.h. von der nicht mehr als 5 von 10.000 Menschen betroffen sind.
  • bereit ist, für die Betroffenen bundesweit aktiv zu sein.
  • als gemeinnützig anerkannt ist.
  • die Leitsätze der BAG SELBSTHILFE über die Neutralität gegenüber. Wirtschaftsunternehmen anerkennt.
  • dem Prinzip der Selbsthilfe behinderter und chronisch kranker Menschen verpflichtet ist.

Außerordentliche Mitgliedschaft

Sie setzen sich bundesweit für die Belange von Menschen mit Seltenen Erkrankungen ein - indem Sie z.B. im Rahmen Ihrer Stiftung Forschung fördern oder auf anderen Gebieten aktiv sind, sind jedoch keine Selbsthilfeorganisation oder Gruppe. Dann ist gegebenenfalls eine außerordentliche Mitgliedschaft möglich.

Sie wollen Mitglied oder außerordentliches Mitglied werden?

Wenden Sie sich an das Team der Geschäftsstelle. Wir beraten Sie und teilen Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

Kontakt

Hartmut Fels

Leiter Verwaltung und Veranstaltungsorganisation
+49-30-3300708-0
liamE

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