Die ACHSE begrüßt das Vorhaben des Gemeinsamen Bundesausschusses G-BA, die Hilfsmittel-Richtlinie zu überprüfen, mit dem Ziel die Versorgungsprozesse von Menschen mit vor allem komplexen Behinderungen zu optimieren.
Insbesondere Kinder und Jugendliche sollen in den Fokus der Beratungen gerückt werden. Aus ihrer Zusammenarbeit mit mehr als 130 Mitgliedsorganisationen der Patientenselbsthilfe sowie den starken Stimmen aus ihrem Netzwerk darüber hinaus, weiß die ACHSE, dass vor allem das Feststellen des Bedarfs, die ärztliche Verordnung und der Genehmigungsprozess sehr anspruchsvoll und zeitintensiv sind, vor allem, wenn es um die Bedarfe bei Kindern und Jugendlichen geht. ACHSE kritisiert dies regelmäßig.
Gerade bei Heranwachsenden ändern sich die Bedarfe schnell, es können sogar Entwicklungsprobleme entstehen, wenn Verfahren sich verzögern. Ganz unabhängig von den Belastungen, die für die betroffenen Familien mit den aufwendigen Verfahren einhergehen, die diese immer wieder durchlaufen müssen.
Eine Prüfung, inwieweit eine Bedarfsermittlung auch für einen längeren Zeitraum erfolgen und mehrere Hilfsmittel umfassen kann, unterstützen wir ausdrücklich. Insbesondere bei erwartbaren, dauerhaften und chronischen Einschränkungen wäre dies eine wünschenswerte Entlastung von Menschen mit Behinderungen. Die ACHSE steht dem G-BA mit ihrem Netzwerk chronisch kranker Menschen und Patientenorganisationen für beratende Gespräche gern zur Verfügung.
Hintergrund: Der G-BA hatte am 20.04.2023 in einer Pressemeldung bekannt gegeben, die Hilfsmittelversorgung für Menschen mit komplexen Behinderungen zu überprüfen sowie Kinder und Jugendliche und deren Bedarfe dabei in den Fokus zu rücken und ist damit einem Antrag der Patientenvertretung im G-BA gefolgt.
Bianca Paslak-Leptien
Leiterin Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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